Vancouver, British Columbia – 28. Januar 2025 – Terra Balcanica Resources Corp. („Terra“ oder das „Unternehmen“) (CSE: TERA; FRA: UB1) freut sich bekannt zu geben, dass die erste Tranche der zuvor angekündigten nicht-vermittelten Privatplatzierung (das „Angebot“) von Einheiten („Units“) mit einem Bruttoerlös von 129.000 kanadischen Dollar abgeschlossen wurde.
Im Rahmen des am 21. Januar 2025 angekündigten Angebots über bis zu 400.000 CAD hat das Unternehmen insgesamt 1.290.000 Units zu einem Preis von 0,10 CAD pro Unit ausgegeben. Jede Unit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens („Stammaktie“) und einem Kaufwarrant auf eine weitere Stammaktie („Warrant“). Jeder im Rahmen der ersten Tranche ausgegebene Warrant berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer Stammaktie zu einem Ausübungspreis von 0,15 CAD bis zum 28. Januar 2028. Vermittlungsprovisionen in Höhe von 6.930 CAD wurden gezahlt. Terra beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot für Grundstückskosten, Projektzahlungen sowie für allgemeine Unternehmenszwecke und Betriebskapital zu verwenden.
Gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen unterliegen alle im Zusammenhang mit dem Abschluss der dritten Tranche des Angebots ausgegebenen und auszugebenden Wertpapiere einer Haltefrist von vier (4) Monaten, die am 29. Mai 2025 endet. Das Angebot unterliegt der Genehmigung durch die Canadian Securities Exchange.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere wurden nicht und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („U.S. Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an bzw. zugunsten von US-Personen oder Personen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem U.S. Securities Act und den geltenden staatlichen Wertpapiergesetzen registriert oder es liegt eine Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht vor. „Vereinigte Staaten“ und „US-Person“ sind wie in Regulation S des U.S. Securities Act definiert.