Pulsar Helium gibt Ergebnis der Kapitalbeschaffung und TVR bekannt

Pulsar Helium Pressemitteilung bei GOLDINVEST

DIESE MITTEILUNG UND DIE DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN UNTERLIEGEN EINER BESCHRÄNKUNG UND DÜRFEN WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, DIREKT ODER INDIREKT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, JAPAN ODER DER REPUBLIK SÜDAFRIKA VERÖFFENTLICHT, VERBREITET ODER VERTEILT ODER AN EINHEIMISCHE PERSONEN, EINWOHNER ODER BÜRGER DIESER LÄNDER ODER ANDERER LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG UNZULÄSSIG IST, ÜBERMITTELT, VERTEILT ODER VERSANDT WERDEN. VERTEILT ODER VERSCHICKT WERDEN.

DIESE MITTEILUNG ENTHÄLT INSIDERINFORMATIONEN IM SINNE VON ARTIKEL 7 DER BRITISCHEN FASSUNG DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 ÜBER MARKTMISSBRAUCH („UK MAR“) IM SINNE VON ARTIKEL 7, DA SIE GEMÄSS DEM EUROPEAN UNION (WITHDRAWAL) ACT 2018 UND DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 ÜBER MARKTMISSBRAUCH („EU MAR“) TEIL DES BRITISCHEN INNERSTAATLICHEN RECHTS IST. MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DIESER MITTEILUNG GELTEN DIESE INSIDERINFORMATIONEN JETZT ALS ÖFFENTLICH BEKANNT, SODASS DIESE PERSONEN NICHT MEHR IM BESITZ VON INSIDERINFORMATIONEN SIND.

DER NACHTRAG ZUM SHELF-PROSPEKT UND DER ENTSPRECHENDE BASIS-SHELF-PROSPEKT SIND ÜBER SEDAR+ EINSEHBAR.

NICHT ZUR VERBREITUNG AN US-AMERIKANISCHE NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT.

Sofern hierin nicht anders definiert, haben die in dieser Mitteilung verwendeten Begriffe mit Großbuchstaben dieselbe Bedeutung wie in der Mitteilung des Unternehmens vom 19. Februar 2026.

CASCAIS, Portugal, 20. Februar 2026 (GLOBE NEWSWIRE) — Pulsar Helium Inc. (AIM: PLSR, TSXV: PLSR, OTCQB: PSRHF) („Pulsar” oder das „Unternehmen”), ein führendes Heliumunternehmen, freut sich bekannt zu geben, dass es im Anschluss an seine Mitteilung vom 19. Februar 2026 über die Platzierung, die im Wege eines beschleunigten Bookbuildings durchgeführt wurde, einen Bruttoerlös von ca. 7,4 Millionen Pfund (ca. 10,0 Millionen US-Dollar / 13,7 Millionen CAD) durch die Ausgabe von 9.191.175 Platzierungsaktien zum Ausgabepreis von 0,80 £ (ca. 1,47 CAD) pro Stammaktie erzielt.

OAK Securities (ein Handelsname von Merlin Partners LLP) fungierte als exklusiver Bookrunner und Platzierungsagent des Unternehmens im Zusammenhang mit der Platzierung.

Thomas Abraham-James, President und CEO von Pulsar, kommentierte:

Wir freuen uns sehr, diese Kapitalbeschaffung erfolgreich abgeschlossen zu haben und unsere neuen Aktionäre und institutionellen Investoren bei Pulsar Helium willkommen zu heißen. Wir haben uns dafür entschieden, die Kapitalbeschaffung in Großbritannien über ein von OAK Securities verwaltetes beschleunigtes Bookbuilding durchzuführen, und wir glauben, dass das Ausmaß der Unterstützung eine starke Bestätigung sowohl für unser Team als auch für die Qualität unserer Vermögenswerte ist. Der Erlös wird es uns ermöglichen, die Entwicklung unseres Topaz-Projekts in den USA, das auf Helium, Helium-3 und CO₂ abzielt, zu beschleunigen und gleichzeitig mit den ersten Vermessungsarbeiten für unser Falcon-Projekt in Michigan zu beginnen.

Abschluss, Zulassung zum AIM und Gesamtstimmrechte

Bei der London Stock Exchange plc wurde die Zulassung der 9.191.175 Platzierungsaktien zum Handel an der AIM beantragt, die voraussichtlich am oder um den 27. Februar 2026 um 8:00 Uhr erfolgen wird. Die Platzierungsaktien werden nach ihrer Ausgabe und vollständigen Bezahlung in jeder Hinsicht den bestehenden Stammaktien gleichgestellt sein.

Bei der Zulassung wird die Gesamtzahl der ausgegebenen Stammaktien mit Stimmrechten 180.142.697 betragen. Diese Zahl kann von den Aktionären als Nenner für die Berechnungen verwendet werden, anhand derer sie feststellen, ob sie gemäß der Satzung der Gesellschaft verpflichtet sind, ihre Beteiligung am ausgegebenen Aktienkapital der Gesellschaft oder eine Änderung ihrer Beteiligung an diesem zu melden.

Der Abschluss der Platzierung wird bis zum 27. Februar 2026 erwartet und unterliegt weiterhin der endgültigen Genehmigung durch die TSX Venture Exchange.

Verwendung der Erlöse

Die im Rahmen der Platzierung erzielten Nettoerlöse werden zur Förderung des Flaggschiff-Heliumprojekts Topaz von Pulsar in Minnesota (USA), zur Weiterentwicklung des Falcon-Projekts in Michigan und für allgemeine Betriebskapitalzwecke verwendet. In Topaz beabsichtigt das Unternehmen, erweiterte Bohrlochuntersuchungen und Reservoirbewertungen durchzuführen, eine zusätzliche seismische Untersuchung zur Verbesserung der strukturellen Interpretation und Reservoirmodellierung durchzuführen, seine Mineral- und Pachtanteile zu konsolidieren und zu erweitern, die unabhängige Ressourcenschätzung zu aktualisieren und eine Vor-Machbarkeitsstudie für die integrierte Helium- und CO₂-Produktion abzuschließen. Das Unternehmen beabsichtigt außerdem, Anzahlungen für bestimmte langlebige Verarbeitungsanlagen für die geplante Heliumgewinnungs- und CO₂-Abscheidungsanlage zu leisten. Darüber hinaus soll ein Teil der Erlöse zur Unterstützung geophysikalischer, geochemischer und damit verbundener Explorationsaktivitäten im Rahmen des Falcon-Projekts verwendet werden.

Zusätzliche Informationen

Die Platzierung erfolgt gemäß dem kanadischen Basisprospekt von Pulsar vom 11. Februar 2026 (der „Basisprospekt“) durchgeführt, ergänzt durch den Prospektzusatz des Unternehmens vom 19. Februar 2026 in Bezug auf die Platzierung (der „Prospektzusatz“), dessen Kopien im Profil des Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar sind. Da der Prospektzusatz und der Basisprospekt die Verteilung der im Rahmen der Platzierung verkauften Platzierungsaktien qualifizieren, unterliegen die Platzierungsaktien in Kanada keinen Weiterverkaufsbeschränkungen. Diese Dokumente sind keine Prospekte im Sinne der Prospektvorschriften der FCA: Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt.

Der Zugang zum Prospektnachtrag und zum Basis-Rahmenprospekt wird gemäß den kanadischen Wertpapiergesetzen in Bezug auf die Verfahren für den Zugang zu einem Prospektnachtrag, einem Basis-Rahmenprospekt und etwaigen Änderungen daran gewährt. Der Prospektnachtrag und der Basis-Rahmenprospekt sind unter www.sedarplus.ca verfügbar.

Eine elektronische oder gedruckte Kopie des Prospektnachtrags, des entsprechenden Basisprospekts und aller Änderungen daran kann kostenlos bei der Gesellschaft unter connect@pulsarhelium.com angefordert werden, indem Sie dem Ansprechpartner eine E-Mail-Adresse oder Postanschrift mitteilen.

Im Namen von Pulsar Helium Inc.

„Thomas Abraham-James”

Präsident, CEO und Direktor

Weitere Informationen:

Pulsar Helium Inc.

connect@pulsarhelium.com

+ 1 (218) 203-5301 (USA/Kanada)

+44 (0) 2033 55 9889 (Vereinigtes Königreich)

https://pulsarhelium.com

https://ca.linkedin.com/company/pulsar-helium-inc.

OAK Securities*

(Broker und exklusiver Bookrunner und Platzierungsagent im Zusammenhang mit der Platzierung)

Jerry Keen / Calvin Man

+44 7432 270007 / +44 7733 117328

+44 20 3973 3678

jerry.keen@oak-securities.com / calvin.man@oak-securities.com

*OAK Securities ist der Handelsname von Merlin Partners LLP, einer im Vereinigten Königreich eingetragenen und von der britischen Finanzaufsichtsbehörde regulierten Firma.

Strand Hanson Limited

(Nominierter und Finanzberater sowie Broker)

Ritchie Balmer / Rob Patrick

+44 (0) 207 409 3494

Yellow Jersey PR Limited

(Finanz-PR)

Charles Goodwin / Annabelle Wills

+44 777 5194 357

pulsarhelium@yellowjerseypr.com

Über Pulsar Helium Inc.

Pulsar Helium Inc. ist ein börsennotiertes Unternehmen, das am AIM-Markt der Londoner Börse notiert ist und an der TSX Venture Exchange unter dem Tickersymbol PLSR (Kanada) sowie an der OTCQB unter dem Tickersymbol PSRHF (Vereinigte Staaten) von Amerika gelistet ist. Das Portfolio von Pulsar umfasst das Flaggschiff-Heliumprojekt Topaz in Minnesota, das Projekt Falcon in Michigan (beide in den USA) und das Heliumprojekt Tunu in Grönland. Pulsar ist an beiden Standorten der erste Anbieter mit primären Heliumvorkommen, die nicht mit der Förderung von Kohlenwasserstoffen in Verbindung stehen.

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (wie dieser Begriff in den Richtlinien der TSX Venture Exchange definiert ist) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.

Wichtige Hinweise

DIESE MITTEILUNG UND DIE DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND EINGESCHRÄNKT UND DÜRFEN WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, DER REPUBLIK SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER IN JEDER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNGESETZLICH WÄRE. MITGLIEDER DER ÖFFENTLICHKEIT SIND NICHT BERECHTIGT, AN DER PLATZIERUNG TEILZUNEHMEN. DIESE BEKANNTMACHUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND RICHTET SICH AUSSCHLIESSLICH AN PERSONEN, DIE IM RAHMEN IHRER GEWÖHNLICHEN TÄTIGKEITEN MIT DEM ERWERB, DEM HALTEN, DER VERWALTUNG UND DER VERÄUSSERUNG VON ANLAGEN (ALS PRINZIPAL ODER AGENT) IM RAHMEN IHRER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT BESCHÄFTIGT SIND UND ÜBER BERUFLICHE ERFAHRUNG IN ANLAGEVERWALTUNGSFRAGEN VERFÜGEN UND: (1) IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH „QUALIFIZIERTE ANLEGER” SIND, D. H. PERSONEN IM SINNE VON ABSATZ 15 DES ANHANGS 1 DER VERORDNUNG ÜBER ÖFFENTLICHE ANGEBOTE UND ZULASSUNGEN ZUM HANDEL VON 2024, DIE (A) UNTER ARTIKEL 19 (5) (INVESTITIONSPROFIS) DES FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 IN DER GEÄNDERTEN FASSUNG (DIE „VERORDNUNG”) FALLEN ODER (B) UNTER ARTIKEL 49(2)(A) BIS (D) (VERMÖGENSSTARKEN UNTERNEHMEN, NICHT EINGETRAGENE VEREINIGUNGEN USW.) DER VERORDNUNG FALLEN; (2) IN MITGLIEDSTAATEN DES EWR „QUALIFIZIERTE ANLEGER”, D. H. PERSONEN IM SINNE VON ARTIKEL 2(E) DER PROSPEKTVERORDNUNG; ODER (3) PERSONEN, AN DIE SIE ANDERWEITIG RECHTMÄSSIG WEITERGEGEBEN WERDEN DÜRFEN (ALLE DIESE PERSONEN WERDEN ZUSAMMEN ALS „RELEVANTE PERSONEN” BEZEICHNET).

DIESE MITTEILUNG UND DIE DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN DÜRFEN VON PERSONEN, DIE KEINE RELEVANTEN PERSONEN SIND, NICHT ALS GRUNDLAGE FÜR HANDLUNGEN VERWENDET ODER ALS VERLÄSSLICHE INFORMATIONSQUELLE HERANGEZOGEN WERDEN. PERSONEN, DIE DIESE MITTEILUNG VERBREITEN, MÜSSEN SICH VERGEWISSERN, DASS DIES RECHTMÄSSIG IST. JEDE INVESTITION ODER INVESTITIONSTÄTIGKEIT, AUF DIE SICH DIESE MITTEILUNG BEZIEHT, STEHT NUR RELEVANTEN PERSONEN ZUR VERFÜGUNG UND WIRD NUR MIT RELEVANTEN PERSONEN DURCHGEFÜHRT. DIESE MITTEILUNG STELLT KEIN ANGEBOT ZUM VERKAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER PULSAR HELIUM INC. DAR.

DIE PLATZIERUNGSANTEILE WURDEN UND WERDEN NICHT GEMÄSS DEM UNTERNEHMENSGESETZ DER VEREINIGTEN STAATEN VON 1933 IN SEINER GEÄNDERTEN FASSUNG (DAS „WERTPAPIERGESETZ”) ODER GEMÄSS DEN WERTPAPIERGESETZEN EINES BUNDESTAATES ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT DER VEREINIGTEN STAATEN REGISTRIERT UND DÜRFEN NICHT DIREKT ODER INDIREKT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER IN EINER ANDEREN JURISDIKTION DER VEREINIGTEN STAATEN ANGEBOTEN, VERKAUFT, WEITERVERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, ES SEI DENN, ES LIEGT EINE AUSNAHME VON DEN REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN DES SECURITIES ACT VOR ODER ES HANDELT SICH UM EINE TRANSAKTION, DIE NICHT DEN REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN DES SECURITIES ACT UNTERLIEGT. DIE PLATZIERUNG ERFOLGTE AUSSCHLIESSLICH AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN AN PERSONEN IN OFFSHORE-TRANSAKTIONEN (IM SINNE DER REGULATION S DES SECURITIES ACT („REGULATION S”)), DIE DIE ANFORDERUNGEN DER REGULATION S ERFÜLLEN. PERSONEN, DIE DIESE MITTEILUNG ERHALTEN (EINSCHLIESSLICH VERWAHRER, NOMINEES UND TREUHÄNDER) DÜRFEN DIESE ANKÜNDIGUNG NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN WEITERLEITEN, VERBREITEN, VERSENDEN ODER AUF ANDERE WEISE ÜBERMITTELN ODER IN VERBINDUNG MIT DER PLATZIERUNG DIREKT ODER INDIREKT DIE POST DER VEREINIGTEN STAATEN NUTZEN.

Die Verbreitung oder Übermittlung dieser Bekanntmachung und/oder die Platzierung und/oder Ausgabe der Platzierungsaktien kann in bestimmten Rechtsordnungen durch Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt oder verboten sein. Personen, die diese Bekanntmachung verbreiten, müssen sich vergewissern, dass dies rechtmäßig ist. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Weder das Unternehmen noch Strand Hanson oder OAK oder deren jeweilige verbundene Unternehmen, Vertreter, Direktoren, Führungskräfte oder Mitarbeiter haben Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Platzierungsaktien oder den Besitz oder die Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer Angebots- oder Werbematerialien in Bezug auf diese Aktien in einer Rechtsordnung ermöglichen würden, in der Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind von der Gesellschaft, Strand Hanson und OAK verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung oder Teile davon stellen weder ein Angebot zur Ausgabe oder zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und des District of Columbia (die „Vereinigten Staaten” oder die „USA”)), Australien, der Republik Südafrika oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der dies rechtswidrig wäre. In keiner dieser Rechtsordnungen wird ein öffentliches Angebot der Platzierungsaktien durchgeführt.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung in Bezug auf die Platzierungsaktien ausschließlich an Personen, auf die Abschnitt 21(1) des Financial Services and Markets Act 2000 (in der jeweils gültigen Fassung) keine Anwendung findet.

Dementsprechend dürfen die Platzierungsaktien (sofern keine Ausnahme gemäß den einschlägigen Wertpapiergesetzen gilt) weder direkt noch indirekt in Australien, der Republik Südafrika oder Japan oder einer anderen Gerichtsbarkeit außerhalb des Vereinigten Königreichs angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert werden.

Personen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nominees und Treuhänder), die aufgrund eines Vertragsrechts oder anderer gesetzlicher Verpflichtungen zur Weiterleitung einer Kopie dieser Bekanntmachung verpflichtet sind, sollten sich vor dem Ergreifen von Maßnahmen entsprechend beraten lassen.

OAK Securities (ein Handelsname von Merlin Partners LLP) („OAK“), das von der Financial Conduct Authority („FCA“) im Vereinigten Königreich zugelassen und reguliert wird und als Bookrunner für das Unternehmen und niemanden sonst im Zusammenhang mit der Platzierung fungiert, und OAK ist gegenüber niemandem (einschließlich Käufern der Platzierungsaktien) außer dem Unternehmen dafür verantwortlich, seinen Kunden Schutz zu gewähren oder Beratung in Bezug auf die Platzierung oder andere in dieser Bekanntmachung genannte Angelegenheiten zu leisten.

Strand Hanson Limited („Strand Hanson“), die von der Financial Conduct Authority im Vereinigten Königreich zugelassen und reguliert ist, fungiert als nominierter Berater des Unternehmens im Zusammenhang mit der Platzierung. Die Verantwortlichkeiten von Strand Hanson als Nominated Adviser gemäß den AIM-Regeln für Unternehmen und den AIM-Regeln für Nominated Adviser gelten ausschließlich gegenüber der Londoner Börse und nicht gegenüber dem Unternehmen oder einem Direktor oder Aktionär des Unternehmens oder einer anderen Person. Strand Hanson ist gegenüber keiner anderen Person als dem Unternehmen für die Gewährung des Schutzes, der den Kunden von Strand Hanson gewährt wird, oder für die Beratung anderer Personen im Zusammenhang mit der Platzierung oder dem Erwerb von Aktien des Unternehmens verantwortlich.

Es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Bekanntmachung oder anderer schriftlicher oder mündlicher Informationen, die interessierten Parteien oder deren Beratern zur Verfügung gestellt oder öffentlich zugänglich gemacht werden, abgegeben, und Strand Hanson, OAK oder verbundene Unternehmen oder Vertreter von Strand Hanson oder OAK übernehmen keine Verantwortung oder Haftung in diesem Zusammenhang. und jegliche Haftung hierfür wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Angaben in dieser Bekanntmachung über den Preis, zu dem die bestehenden Stammaktien des Unternehmens in der Vergangenheit gekauft oder verkauft wurden, können nicht als Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung herangezogen werden. Personen, die Beratung benötigen, sollten einen unabhängigen Finanzberater konsultieren.

Die Platzierungsaktien werden nicht zum Handel an einer anderen Börse als dem AIM-Markt der Londoner Börse zugelassen.

Keine Aussage in dieser Bekanntmachung ist als Gewinnprognose zu verstehen, und keine Aussage in dieser Bekanntmachung sollte so ausgelegt werden, dass der Gewinn pro Aktie der Gesellschaft für das laufende oder zukünftige Geschäftsjahr notwendigerweise dem historisch veröffentlichten Gewinn pro Aktie der Gesellschaft entspricht oder diesen übersteigt.

Weder der Inhalt der Website des Unternehmens (oder einer anderen Website) noch Websites, die über Hyperlinks auf der Website des Unternehmens (oder einer anderen Website) zugänglich sind, sind Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Informationen für Vertriebshändler

Britische Produktgovernance-Anforderungen

Ausschließlich für die Zwecke der Produktgovernance-Anforderungen in Kapitel 3 des FCA-Handbuchs „Product Intervention and Product Governance Sourcebook” (die „britischen Produktgovernance-Anforderungen”) und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller” (im Sinne der britischen Produktgovernance-Anforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang haben könnte, wurden die Platzierungsaktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dessen Rahmen festgestellt wurde, dass die Platzierungsaktien: (i) mit einem Endzielmarkt von (a) Privatanlegern, (b) Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden erfüllen, und (c) geeigneten Gegenparteien, jeweils gemäß der Definition im FCA Handbook Conduct of Business Sourcebook, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle geeignet sind, die gemäß den britischen Produktgovernance-Anforderungen zulässig sind (die „britische Zielmarktbewertung“). Ungeachtet der britischen Zielmarktbewertung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Preis der Platzierungsaktien kann fallen, und Anleger könnten ihre gesamte Anlage oder einen Teil davon verlieren. die Platzierungsaktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz; und eine Anlage in die Platzierungsaktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu bewerten, und die über ausreichende Ressourcen verfügen, um etwaige Verluste aus dieser Anlage zu tragen.

Die britische Zielmarktbewertung lässt die Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder regulatorischer Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Platzierung unberührt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass OAK ungeachtet der britischen Zielmarktbewertung nur Anleger akquirieren wird, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen.

Zur Vermeidung von Zweifeln: Die britische Zielmarktbewertung stellt weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der Kapitel 9A bzw. 10A des FCA Handbook Conduct of Business Sourcebook noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern dar, in die Platzierungsaktien zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Jeder Vertriebshändler ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Platzierungsaktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

EU-Anforderungen an die Produktverantwortung

Ausschließlich für die Zwecke der Produktverantwortungsanforderungen, die in (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II“), (b) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) den lokalen Durchführungsmaßnahmen (zusammen die „EU-Produktgovernance-Anforderungen“) und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller“ (im Sinne der EU-Produktgovernance-Anforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang haben könnte, unterliegen die Platzierungsaktien einem Produktgenehmigungsverfahren, in dessen Rahmen festgestellt wurde, dass die Platzierungsaktien: (i) mit einem Endzielmarkt von (a) Kleinanlegern, (b) Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden erfüllen, und (c) geeigneten Gegenparteien, jeweils im Sinne der MiFID II, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle geeignet sind, die gemäß den EU-Produktgovernance-Anforderungen zulässig sind (die „EU-Zielmarktbewertung“). Ungeachtet der EU-Zielmarktbewertung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Preis der Platzierungsaktien kann fallen, und Anleger könnten ihre gesamte Anlage oder einen Teil davon verlieren. die Platzierungsaktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz; und eine Anlage in die Platzierungsaktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu bewerten, und die über ausreichende Ressourcen verfügen, um etwaige Verluste aus dieser Anlage zu tragen.

Die EU-Zielmarktbewertung lässt die Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder regulatorischer Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Platzierung unberührt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass OAK ungeachtet der EU-Zielmarktbewertung nur Anleger akquirieren wird, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen.

Zur Vermeidung von Zweifeln stellt die EU-Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern dar, in die Platzierungsaktien zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Jeder Vertriebshändler ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Platzierungsaktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „U.S. Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem U.S. Securities Act und den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates registriert oder es besteht eine Ausnahme von dieser Registrierungspflicht.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze (zusammenfassend „zukunftsgerichtete Aussagen“), die sich auf die aktuellen Erwartungen und Ansichten des Unternehmens hinsichtlich zukünftiger Ereignisse beziehen. Alle Aussagen, die Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Ziele, Annahmen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen zum Ausdruck bringen oder Diskussionen darüber beinhalten (oft, aber nicht immer, durch die Verwendung von Wörtern oder Ausdrücken wie „wird wahrscheinlich dazu führen“, „wird erwartet“, „erwartet“, „wird fortgesetzt“, „wird erwartet“, „antizipiert“, „glaubt“, „geschätzt“, „beabsichtigt“, „plant“, „prognostiziert“, „Prognose“, „Strategie“, „Ziel“ und „Ausblick“) sind keine historischen Fakten und können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung gehören unter anderem Aussagen zum voraussichtlichen Abschlussdatum der Platzierung und zur voraussichtlichen Verwendung des Nettoerlöses aus der Platzierung. Zukunftsgerichtete Aussagen können Schätzungen beinhalten und basieren auf Annahmen des Managements des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kapitalkostenschätzungen des Unternehmens, die Erwartungen des Managements hinsichtlich der Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung des zukünftigen Kapital- und Betriebsbedarfs des Unternehmens und die Fähigkeit, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu erhalten.

Da sich die Liegenschaften des Unternehmens noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden, wurden bislang keine Reserven zugewiesen. Der zukünftige Wert des Unternehmens hängt daher vom Erfolg oder Misserfolg seiner Aktivitäten ab, die sich hauptsächlich auf die zukünftige Exploration, Bewertung und Erschließung seiner Vermögenswerte sowie den potenziellen Erwerb von Liegenschaften in der Zukunft richten. Im Tunu-Projekt wurden keine risikofreien bedingten und voraussichtlichen Heliumvolumina definiert. Die Schätzung von Heliumvolumina unterliegt jedoch erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit technischen Daten und deren Interpretation, zukünftigen Rohstoffpreisen sowie Entwicklungs- und Betriebskosten. Es kann nicht garantiert werden, dass das Unternehmen sein Heliumvolumen erfolgreich in Reserven umwandeln und das geschätzte Volumen fördern wird. Die Schätzungen können sich erheblich ändern oder unsicherer werden, wenn neue Informationen verfügbar werden, beispielsweise aufgrund zusätzlicher Bohrungen oder Produktionstests während der Lebensdauer des Feldes. Wenn sich die Schätzungen ändern, können sich auch die Erschließungs- und Produktionspläne ändern. Eine Abwärtskorrektur der Heliumvolumen-Schätzungen kann sich negativ auf die operative oder finanzielle Leistung des Unternehmens auswirken.

Heliumvolumen-Schätzungen sind Ausdruck von Einschätzungen, die auf Wissen, Erfahrung und Branchenpraxis basieren. Diese Schätzungen sind ungenau und hängen in gewissem Maße von Interpretationen ab, die sich letztendlich als unzutreffend erweisen und angepasst werden müssen oder, selbst wenn sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Berechnung gültig waren, sich erheblich ändern können, wenn neue Informationen oder Techniken verfügbar werden. Wenn durch zusätzliche Bohrungen und Analysen weitere Informationen verfügbar werden, werden sich die Schätzungen wahrscheinlich ändern. Jegliche Anpassungen des Volumens könnten sich auf die Explorations- und Erschließungspläne des Unternehmens auswirken, was wiederum die Leistung des Unternehmens beeinträchtigen könnte. Der Prozess der Schätzung von Heliumressourcen ist komplex und erfordert wichtige Entscheidungen und Annahmen bei der Bewertung der Zuverlässigkeit der verfügbaren geologischen, geophysikalischen, technischen und wirtschaftlichen Daten für jedes Grundstück. Verschiedene Ingenieure können auf der Grundlage derselben verfügbaren Daten unterschiedliche Schätzungen der Ressourcen, Cashflows oder anderer Variablen vornehmen.

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen und die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen offen gelegt oder impliziert werden. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten gehören unter anderem, dass Pulsar möglicherweise keine kommerziell produktiven Bohrlöcher bohren kann, die Ungewissheit der Ressourcenschätzung, operative Risiken bei der Durchführung von Explorationsarbeiten, einschließlich der Möglichkeit, dass die Bohrkosten höher ausfallen als geschätzt; Rohstoffpreise; Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltfaktoren; sowie andere oben genannte Faktoren und Risikofaktoren, die im Jahresinformationsformular des Unternehmens vom 3. Februar 2026 für das am 30. September 2025 endende Geschäftsjahr aufgeführt sind, das unter dem Profil des Unternehmens auf www.sedarplus.ca zu finden ist.

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung, und das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu revidieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Von Zeit zu Zeit treten neue Faktoren auf, und es ist dem Unternehmen nicht möglich, alle diese Faktoren vorherzusagen oder die Auswirkungen jedes einzelnen Faktors oder das Ausmaß, in dem ein Faktor oder eine Kombination von Faktoren zu Ergebnissen führen kann, die wesentlich von den in einer zukunftsgerichteten Aussage enthaltenen Ergebnissen abweichen, zu bewerten. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen als richtig erweisen, und Anleger sollten sich daher nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen in ihrer Gesamtheit ausdrücklich diesem Vorbehalt.

Hinweis/Disclaimer zur Übersetzung (inkl. KI-Unterstützung): Die Originalmeldung in der Ausgangssprache (in der Regel Englisch) ist die einzige maßgebliche, autorisierte und rechtsverbindliche Fassung. Diese deutschsprachige Übersetzung/Zusammenfassung dient ausschließlich der leichteren Verständlichkeit und kann gekürzt oder redaktionell verdichtet sein. Die Übersetzung kann ganz oder teilweise mithilfe maschineller Übersetzung bzw. generativer KI (Large Language Models) erfolgt sein und wurde redaktionell geprüft; trotzdem können Fehler, Auslassungen oder Sinnverschiebungen auftreten. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit übernommen; Haftungsansprüche sind ausgeschlossen (auch bei Fahrlässigkeit), maßgeblich ist stets die Originalfassung. Diese Mitteilung stellt weder eine Kauf- noch eine Verkaufsempfehlung dar und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung bzw. die offiziellen Unterlagen auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Website des Emittenten; bei Abweichungen gilt ausschließlich das Original.

Schlagwörter

Erwähnte Unternehmen

Kategorien

Weiterführende Links

Verpassen Sie keine wichtigen News mehr.

Erhalten Sie exklusive Updates zu spannenden Rohstoff-Unternehmen, Marktanalysen und Investmentchancen direkt in Ihr Postfach.

Durch das Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten zum Versand des Newsletters verarbeitet werden.

Disclaimer

I. Informationsfunktion und Haftungsausschluss: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle, fachkundige Anlageberatung. Es handelt sich nicht um Finanzanalysen oder Verkaufsangebote, noch liegt eine Handlungsaufforderung zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren vor. Entscheidungen, die auf Basis der veröffentlichten Informationen getroffen werden, erfolgen vollständig auf eigene Gefahr. Zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und den Lesern bzw. Nutzern entsteht kein vertragliches Verhältnis, da sich unsere Informationen ausschließlich auf das Unternehmen und nicht auf persönliche Anlageentscheidungen beziehen.

 

II. Risikoaufklärung:
Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren keine Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie bezüglich Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Nutzungshinweise.

 

III. Interessenkonflikte:
Gemäß §34b WpHG und §48f Abs. 5 BörseG (Österreich) weisen wir darauf hin, dass die GOLDINVEST Consulting GmbH sowie ihre Partner, Auftraggeber oder Mitarbeiter Aktien der oben genannten Unternehmen halten. Zudem besteht ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag zwischen diesen Unternehmen und der GOLDINVEST Consulting GmbH, und es ist möglich, dass die GOLDINVEST Consulting GmbH jederzeit Aktien dieser Unternehmen kauft oder verkauft. Diese Umstände können zu Interessenkonflikten führen, da die oben genannten Unternehmen die GOLDINVEST Consulting GmbH für die Berichterstattung entlohnen.