Die australische AVZ Minerals (WKN A0MXC7 / ASX AVZ) hat nun größere Rechtssicherheit, was ihr Manono-Lithiumprojekt in der Demokratischen Republik Kongo angeht. Auf dem Gebiet gab es früher bereits Aktivitäten von Bergbauunternehmen, ein früherer Lizenzinhaber hatte Ansprüche angemeldet, nachdem das zuständige Ministerium des Staates die Lizenz per Verordnung annulliert hatte. Die Ansprüche richteten sich allerdings nicht gegen AVZ Minerals, deren bis Ende 2021 laufende Lizenz von dem Verfahren nicht betroffen gewesen wäre.
Dennoch ist die Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof der Demokratischen Republik Kongo nun getroffen hat, positiv für das Unternehmen. Das Gericht hat die Ansprüche abgewiesen. Unternehmensangaben zufolge ist keine Möglichkeit der Berufung gegen das Urteil gegeben. Das schriftliche Urteil soll den Australiern in den kommenden Tagen zugehen. AVZ will dies durch ihren kongolesischen Rechtsberater prüfen lassen und rechnet Ende der Woche mit einem Bericht. Derweil setze man die Due Diligence beim Manono-Projekt fort. Am oder um den 23. Mai solle dann der Zukauf und eine zweite Tranche der Platzierung abgewickelt werden, kündigt AVZ Minerals an. Im Akquisitionsprozess wäre dies der nächste Meilenstein für die Australier.
Ein weiteres Gerichtsverfahren zum Manono-Projekt ist noch in Australien anhängig, wir berichteten. AVZ Minerals hat hier beantragt, das Verfahren dauerhaft auszusetzen, weil ein australisches Gericht ungeeignet sei, über Lizenzstreitigkeiten im Kongo zu entscheiden und zudem weder AVZ noch der Kläger von dem Lizenzstreit betroffen seien.
Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Gemäß §34b WpHG i.V.m. FinAnV (Deutschland) und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Partner, Autoren oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der AVZ Minerals halten können und somit ein Interessenskonflikt bestehen kann. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer dritten Partei, die im Lager des Emittenten (AVZ Minerals) steht, ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist.