Jetzt geht es Schlag auf Schlag! Nachdem Pure Extracts Technologies (CSE PULL / WKN A2QJAJ) erst gestern eine vielversprechende Vereinbarung zum Einstieg in den Boom-Markt funktionaler Pilzprodukte meldete, bereitet man jetzt bereits den nächsten Schritt vor, den Eintritt in den „heißen“ Markt für Psychedelika auf Pilzbasis!
Die Extraktionsgesellschaft, die bereits im Cannabis- und Hanfsektor aktiv ist, teilte heute brandaktuell mit, dass man eine global anerkannte Beratungsgesellschaft engagiert hat, die Pure Extracts in den Bereichen Betrieb, Compliance und behördliche Regularien unterstützen soll – denn das Unternehmen hat bei Health Canada eine so genannte „Dealers Licence“ gemäß dem Controlled Drugs and Substances Act (CDSA) beantragt!
Und CEO Ben Nikolaevsky ist sicher: „Die Unterstützung eines der führenden kanadischen Beratungsunternehmen mit Fachkenntnissen im Cannabissektor und anderen regulierten Konsumgüterbranchen gewährleistet, dass wir in kürzester Zeit bei Health Canada einen vollständig konformen Händlerlizenzantrag einreichen werden.“
Der CDSA und dessen Bestimmungen bieten unter anderem das Rahmenwerk für den legalen Zugang zu Betäubungsmitteln (kontrollierten Substanzen) sowie die Kontrolle und Regulierung von Produktion, Vertrieb und Verkauf. Es gehört zu den Aufgaben von Health Canada, die Lizenzierung und den Überwachsungsrahmen der legalen Produktion solcher Substanzen zu bieten.
Eine Health Canada-Lizenz ist also von größter Bedeutung für Unternehmen wie Pure Extracts, die sich der Forschung in Zusammenhang mit Wirkstoffen wie Psilocybin und Psilocin widmen wollen. Die Dealers Lizenz könnte Aktivitäten mit kontrollierten Substanzen wie die Beschaffung (auch als Import), Synthese, Verbreitung, Anbau und die Ernte psychedelischer Pilze zur Extraktion von Psilocybin und Psilocin erlauben. Auch die Forschung an und Herstellung von Psilocybin und Psilocin würde darunterfallen, genau wie der Verkauf an andere Unternehmen (Export eingeschlossen) sowie der Verkauf der Substanzen über Apotheken.
Pure Extracts-CEO Nikolaevsky weist noch einmal darauf hin, dass die Erlangung einer Dealers Licence die Basis für den Eintritt in den Sektor der Psychedelika darstellt. Die Befähigung, Extraktionsforschung und Entwicklung an psychedelischen Stoffen wie Psilocybin und Psilocin durchzuführen, werde Pure Extracts dafür bereitmachen, mit Partnern wie Ärzten, Pharmaunternehmen und Apotheken zusammenzuarbeiten. Klinische Studien in dem Sektor würden in der Zwischenzeit nach Ansicht von Nikolaevsky zur Legalisierung von Psychedelika führen und Fortschritten bei der Mikrodosierung in naher Zukunft bringen!
Der (schnelle) Erhalt der Lizenz würde entsprechend einen Meilenstein für Pure Extracts Technologies darstellen. Neben Cannabis/CBD und funktionalen Pilzen wäre der Bereich der Psychedelika ein dritter aufregender Markt, an dem das Unternehmen partizipieren könnte. Während es bis dahin aber noch etwas dauern wird, hat das Unternehmen in der heutigen Meldung wie nebenbei angekündigt, dass die ersten funktionalen Pilzprodukte bereits im ersten Quartal 2021 auf den Markt kommen werden. Wir sind gespannt!
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter: https://goldinvest.de/newsletter
Folgen Sie uns auf Youtube: https://www.youtube.com/user/GOLDINVEST
Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung, es handelt sich vielmehr um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Gemäß §34b WpHG und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Partner, Autoren und/oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Pure Extracts Technologies halten können und somit ein Interessenskonflikt bestehen könnte. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns besprochenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer dritten Partei, die im Lager des Emittenten (Pure Extracts Technologies) steht, ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist, zumal diese dritte Partei die GOLDINVEST Consulting GmbH entgeltlich für die Berichterstattung zu Pure Extracts Technologies entlohnt. Diese Dritte Partei kann ebenfalls Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg der Aktien von Pure Extracts Technologies profitieren. Dies ist ein weiterer Interessenkonflikt.