Vor dem Zeitplan

Joby Aviation (CSE: IMCX, OTCQB: IMIMF, FRA: 3MX, WKN: A3DHG) hat von der Federal Aviation Administration (FAA) ein Part-141-Zertifikat für die Ausbildung von Piloten für die eigenen Lufttaxis erhalten. Zugleich hat die amerikanischen Luftfahrtbehörde das von Joby Aviation in den letzten Monaten entwickelte Sicherheitskonzept geprüft und als kompatibel zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen akzeptiert. Damit werden zwei extrem wichtige Meilensteine auf dem Weg zum Aufbau und zur Kommerzialisierung der eigenen Lufttaxi-Dienstleistungen erreicht.

So unscheinbar und spröde diese Meldung im ersten Moment daherkommen mag, so wichtig und entscheidend ist sie zugleich, denn was ist eine Luftfahrtgesellschaft ohne die Möglichkeit, eigene Piloten auszubilden und sie anschließend regelmäßig zu schulen und wie werden wohl die potentiellen Kunden reagieren, wenn bekannt würde, dass das von der Gesellschaft entwickelte Sicherheitskonzept den gesetzlichen Bestimmungen nicht genügt?

Man braucht kein großer Prophet zu sein, um zu antizipieren, dass der erhoffte Geschäftserfolg sich in diesem Fall nicht einstellen wird, weil die Betriebserlaubnis fehlt und das Vertrauen der Passagiere schon vom ersten Tag an nicht vorhanden wäre. Aus diesem Grund hat Joby Aviation in den vergangenen Monaten sehr viel Aufmerksamkeit darauf verwendet, ein Konzept für die Ausbildung der eigenen Piloten zu entwickeln, das den gesetzlichen Anforderungen genügt und von der FAA akzeptiert wird.

Pilotenausbildung und Sicherheitskonzept: Zwei wesentliche Schlüsselelemente liegen nun vor

Mit der Anerkennung der Pilotenausbildung von Joby bestätigt die FAA nun nicht nur das Konzept, sondern macht auch den Weg frei, um ein Reservoir an geeigneten und gut ausgebildeten Piloten aufzubauen. Ihre Rekrutierung und Ausbildung wird nun zwangsläufig der nächste größere Schritt sein, den Joby Aviation auf dem Weg bis zur Markteinführung seiner Dienstleistung gehen wird. Die Piloten, die in Jobys Flight Academy ihren Pilotenschein machen, werden anschließend nicht nur für Joby, sondern auch für andere Gesellschaften fliegen können, denn die Inhalte ihrer Ausbildung werden so weit gefasst sein, dass sie auch andere Luftfahrtzeuge sicher starten und landen können.

Neben dem Erhalt der beiden Zertifizierungen können sich die investierten Anleger zusätzlich darüber freuen, dass Joby Aviation beide Bestätigungen durch die FAA deutlich früher erhalten hat als es das Unternehmen zunächst erwartet hatte. Auch dieses kleine Detail trägt nun mit dazu bei, dass die angestrebte Kommerzialisierung schneller erfolgen kann. Damit rückt der Moment näher, in dem ein Pilot und bis zu vier Flugpassagiere in ein von Joby bereitgestelltes Flugtaxi steigen und deutlich schneller am Flughafen ankommen als dies mit einer klassischen Fahrt mit dem Auto oder einem öffentlichen Transportmittel der Fall wäre.

Risikohinweis: Die Inhalte von www.goldinvest.de und allen weiteren genutzten Informationsplattformen der GOLDINVEST Consulting GmbH dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar. Weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung, stellen vielmehr werbliche / journalistische Texte dar. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.

Laut §34 WpHG möchten wir darauf hinweisen, dass Partner, Autoren und/oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien einiger der erwähnten Unternehmen halten könnten und somit ein Interessenskonflikt bestehen könnte. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns besprochenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner kann zwischen den erwähnten Unternehmen und der GOLDINVEST Consulting GmbH ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, direkt oder indirekt bestehen, womit ebenfalls ein Interessenkonflikt gegeben ist. Zumal die GOLDINVEST Consulting GmbH in diesem Fall für die Berichterstattung zum erwähnten Unternehmen entgeltlich entlohnt wird.

Latest News

Latest Videos