Die Aktionäre von Usha Resources (TSXV: USHA; OTCQB: USHAF; FRA: JO0) werden auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Dezember 2022 über den Spin-Out der Nickel-Assets abstimmen, die derzeit zu 100 Prozent von Usha gehalten werden. Im Falle der Genehmigung durch die Aktionäre würden Usha-Aktionäre künftig Aktien an zwei börsennotierten Unternehmen halten: an Usha selbst sowie im Verhältnis 5:1 an der 100prozentigen Tochtergesellschaft Formation Metals. USHA würde seine US-Vermögenswerte, einschließlich des Lithium-Sole-Projekts Jackpot Lake behalten, während sich Formation Metals auf das Nickelprojekt Nicobat in Ontario konzentrieren würde.
Die Aktionäre von Usha Resources (TSXV: USHA; OTCQB: USHAF; FRA: JO0) werden auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Dezember 2022 über den Spin-Out der Nickel-Assets abstimmen, die derzeit zu 100 Prozent von Usha gehalten werden. Im Falle der Genehmigung durch die Aktionäre würden Usha-Aktionäre künftig Aktien an zwei börsennotierten Unternehmen halten: an Usha selbst sowie im Verhältnis 5:1 an der 100prozentigen Tochtergesellschaft Formation Metals. USHA würde seine US-Vermögenswerte, einschließlich des Lithium-Sole-Projekts Jackpot Lake behalten, während sich Formation Metals auf das Nickelprojekt Nicobat in Ontario konzentrieren würde.
Wie Usha heute mitteilt, hat der Supreme Court of British Columbia am 14. November die Genehmigung für die Abstimmung über den so genannten Plan of Arrangement erteilt. Aktionäre werden die Details der geplanten Transaktion spätestens drei Wochen vor dem Termin der Sonderversammlung per Post erhalten.
Der vorgeschlagene Plan of Arrangement zwischen USHA und Formation Metals Inc., einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von USHA, sieht folgende Regelungen vor: Im Falle einer Genehmigung des Arrangements erhalten die USHA-Aktionäre eine (1) FMI-Aktie für jeweils fünf (5) USHA-Aktien, die sich am Stichtag für die Aktienverteilung im Besitz des Unternehmens befinden. Der Stichtag wird vom Board of Directors von USHA festgelegt und vorbehaltlich der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange vorab in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Inhaber von USHA-Optionen und -Warrants, die ihre Optionen und/oder Warrants vor dem Stichtag für die Aktienausschüttung ausüben, sind ebenfalls berechtigt, für je fünf (5) Aktien von USHA eine (1) Aktie von FMI zu erhalten.
Das Nicobat-Nickel-Grundstück
Das Nickelgrundstück Nicobat ist ein Nickel-Kupfer-PGE-Projekt in der Gemeinde Dobie im Nordwesten von Ontario, 21 Kilometer südlich der Mine Rainy River von New Gold, in der sich die Nickelfundstelle Zone 34 befindet. Historische Explorationsarbeiten zwischen 1952 und 1972 umfassten über 15.000 Meter Bohrungen, 220 Bohrlöcher und zahlreiche Großproben, die eine nicht konforme historische Ressource von 5,3 Mio. Tonnen mit einem Gehalt von 0,24 % Ni identifizierten, die eine hochgradige Zone von etwa 225.000 Tonnen mit einem Gehalt von 0,87 % Ni enthielt.
Die jüngsten Explorationsarbeiten umfassen Bohrungen auf über 4.000 Metern, die bestätigten, dass hochgradige Nickel-Kupfer-Aussprünge existieren und wesentlich besser sind als die historischen Bohrungen. Das Bohrloch A-04-15 durchschnitt von der Oberfläche bis etwa 63,75 Meter einen gewichteten Durchschnitt von 1,05 % Nickel und 2,18 % Kupfer, einschließlich eines etwa 9,8 Meter langen Abschnitts mit 1,92 % Ni von 53,95 bis 63,75 Meter.
Der angepeilte Zuführungsstollen misst etwa 305 Meter bei einer durchschnittlichen Breite von 60 Metern bis in eine Tiefe von 245 Metern, ist in der Tiefe und nach Norden hin möglicherweise offen und besteht aus Olivin-Gabbro mit kumulativer Textur. Dieser Magmakanal befindet sich in einem größeren Noritkörper an der Basis des Dobie Gabbro. Die historischen Bewertungsdaten weisen auf hochgradige „Rippen“ hin, von denen eine die oben beschriebene Zone einschließt. Zukünftige Arbeiten werden sich daher darauf konzentrieren, die historischen Ressourcen auf den neuesten Stand zu bringen und die durchgeführten Arbeiten zu erweitern, um andere hochgradige Rippen und die potenzielle hochgradige Zubringerzone zu bewerten, wie im untenstehenden Modell dargestellt.
Fazit: Wenn börsennotierte Unternehmen Assets per Spin-Out in eine Tochtergesellschaft verschieben, um damit eine zweites börsennotiertes Vehikel zu schaffen, müssen die Aktionäre mehrheitlich zustimmen. Der damit verbundene juristische Verwaltungsaufwand ist gewaltig, auch wenn sich wie im Falle von Usha abzeichnet, dass eine große Mehrheit der Aktionäre das Angebot für zusätzliche Aktien in einem neuen Nickelunternehmen gerne annehmen wird. Der Sinn der Transaktion ist klar: Usha konzentriert sich seit März dieses Jahres in erster Linie auf sein Lithiumprojekt in Nevada. Das Unternehmen erhält für sein fortgeschrittenes Nickel-Asset in Ontario keinerlei Anerkennung. Es ist daher nur konsequent die beiden Dinge zu trennen und künftig getrennt voneinander zu finanzieren. Idealerweise sollten beide Unternehmen später von unterschiedlichen Management Teams geleitet werden. Doch das ist erst der nächste Schritt.
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Gemäß §34b WpHG und § 48f Abs. 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass die GOLDINVEST Consulting GmbH und/oder Partner, Auftraggeber oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Usha Resources hält und somit ein Interessenskonflikt besteht. Die GOLDINVEST Consulting GmbH behält sich zudem vor, jederzeit Aktien des Unternehmens zu kaufen oder verkaufen. Darüber hinaus besteht zwischen Usha Resources und der GOLDINVEST Consulting GmbH ein Vertragsverhältnis, das beinhaltet, dass die GOLDINVEST Consulting GmbH über Usha Resources berichtet. Dies ist ein weiterer, eindeutiger Interessenkonflikt.