West Perth, Western Australia, 5. Oktober 2018 – Tiger Resources Limited (ASX: TGS, FSE: RH8) gibt bekannt, dass das Unternehmen ein zweites Stundungsabkommen mit seiner gegenwärtigen Gruppe von erstrangigen Kreditgebern (Kreditgeber) unterzeichnet hat. Das erste Stundungsabkommen, das am 26. September 2017 bekannt gegeben wurde, endet planmäßig am 24. Oktober 2018.
Laut Stundungsabkommen haben sich die Kreditgeber bereit erklärt, weiterhin auf die Rückzahlung der Kapitalsumme zu verzichten und die Zinsen auf ihre bestehenden besicherten Darlehensfazilitäten über einen Zeitraum zu aktivieren der am 3. Oktober 2018 beginnt und am 31. Oktober 2019 endet (vorbehaltlich der Konditionen). Das Stundungsabkommen erlaubt dem Unternehmen, sich auf die Implementierung des Minenbetriebsplans für sein Kupferproduktionsprojekt Kipoi und die Realisierung des Eigenwertes des Betriebs Kipoi in der Demokratischen Republik Kongo zu konzentrieren. Das Stundungsabkommen bietet dem Unternehmen ebenfalls eine Plattform zum Einsatz seiner besten Bemühungen für eine Erleichterung der Investitionen in das Unternehmen, um seine Bilanz umzustrukturieren und das Unternehmen zu rekapitalisieren.
Das Stundungsabkommen demonstriert die anhaltende Unterstützung der Kreditgeber für das Unternehmen.
Die wesentlichen Konditionen des Stundungsabkommens sind im Anhang unten aufgeführt.
Das Unternehmen ist weiterhin freiwillig vom Handel an der ASX ausgesetzt, während es mit Unterstützung der Kreditgeber die Umstrukturierung weiter fortsetzt und die betriebliche sowie finanzielle Leistung verbessert. Das Unternehmen wird die Aktionäre über den Fortschritt dieses Prozesses auf dem Laufenden halten.
Anhang – Wesentliche Konditionen des Stundungsabkommens
Parteien: Tiger Resources Limited (als Bürge), Societe D’exploitation de Kipoi SA (als Kreditnehmer), andere mit dem Bürgen verbundene Unternehmen (gemeinsam die Transaktionsparteien); Unternehmen in Vertreter der Kreditgeber).
Stundungszeitraum: vorbehaltlich der Konditionen und bestimmter Zusagen der Transaktionsparteien vom 3. Oktober 2018 bis zum 31. Oktober 2019.
Stundung: während des Stundungszeitraums können die Kreditgeber gemäß ihrer bestehenden besicherten Kreditlinie nicht von den Rechten zur Durchsetzung hinsichtlich bestimmter Zahlungsausfälle Gebrauch machen.
Kapitalisierung der Zinsen: gemäß der bestehenden besicherten Kreditlinie können die während des Stundungszeitraums zu zahlenden Zinsen kapitalisiert werden, wenn sie nicht bei Fälligkeit gezahlt werden. In diesem Fall erhalten die Kreditgeber Anspruch auf eine Entschädigung in Form von Aktien des Bürgen (diese Aktienzahl wird gemäß dem vernünftigen Ermessen der Parteien festgelegt).
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Internetseiten des Unternehmens, oder wenden sich bitte an:
David Frances
Chairman
Tel: +61-8-6188 2000
Email: info@tigerez.com
Im deutschsprachigen Raum:
AXINO GmbH
Neckarstraße 45
73728 Esslingen am Neckar
Tel. +49-711-82 09 72 11
Fax +49-711-82 09 72 15
office@axino.com
www.axino.de