In Sri Lanka entwickelt First Graphite (WKN A2ABY7 / ASX FGR) neue Graphitvorkommen. Zur Finanzierung der Arbeiten wurde jüngst eine Finanzierungsrunde durchgeführt, die 3,5 Millionen Austr. Dollar gebracht hat. Man will das Graphit aber nicht nur aus dem Boden herausholen, sondern es auch zu Graphen weiterverarbeiten. Das steigert den Wert des Rohstoffes.
Daher hat sich First Graphite mit der University of Adelaide im Süden Australiens zusammengetan. Gemeinsam hat man Forschungsarbeiten betrieben, letztlich hat man eine Produktionszelle entwickelt. Dieses Wissen, also die Methoden und die Geräte, sollen geschützt werden. Daher hat First Graphite bei den zuständigen Behörden eine vorläufige Patentanmeldung abgegeben. Das angemeldete Patent soll vor allem die Technologie abdecken, die in den Graphenzellen genutzt wird.
Managing Director Craig McGuckin erläutert den Schritt: „Diese einstweilige Patentanmeldung baut auf den Entwicklungsarbeiten auf, die vom Unternehmen durchgeführt werden.“ Zunächst reicht es, die Anmeldung in einem Land durchzuführen. In der Folge kann dies dann erweitert werden, so dass man das Patent auch in anderen Ländern anmelden kann. Die Frist dafür beträgt in der Regel zwölf Monate.
Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf http://www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Laut §34b WpHG möchten wir darauf hinweisen, dass Partner, Autoren oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten können und somit ein Interessenskonflikt bestehen könnte. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer Partei, die im Lager der Emittenten steht, ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist.