Die Aktien von De Grey Mining (WKN 633879 / ASX DEG) halten sich im Gegensatz zu vielen anderen Goldgesellschaften trotz Coronavirus vergleichsweise gut, was mit der spektakulären Entdeckung in der Hemi-Zielzone zu tun hat (wir berichteten).
Vor Kurzem gab es neue, einmal mehr ermutigende Nachrichten von Hemi, die wir uns von Executive Chairman Simon Lill erläutern ließen. In diesem Gespräch deutete Herr Lill auch an, dass De Grey eine zuvor angekündigte Scoping-Studie zum Gesamtprojekt Mallina angesichts der potenziellen Bedeutung der Hemi-Entdeckung erst einmal verschieben könnte, um die Resultate von diesem anscheinend bedeutenden Fund zu einem späteren Zeitpunkt in die Studie einbeziehen zu können.
Derzeit ist De Grey Mining bereits mit drei Bohrgeräten auf Hemi aktiv, um diesen potenziellen Game Changer schnell genauer zu definieren und auszuweiten. Das ist aber Teil des bestehenden Budgets / der bestehenden Planungen, sodass De Grey erst einmal kein frisches Kapital benötige, so Herr Lill.
Hier geht es zum Interview:
Hinzu kam heute die Nachricht, dass De Grey-Aktionär DGO Gold (WKN A0M9KB) seinen Anteil an dem Unternehmen von 10,7% auf rund 16,4% erhöhen wird. Dafür wird DGO zum einen 22,5 Mio. DEG-Optionen (Warrants) ausüben – 10 Millionen zu 0,10 AUD und 12,5 Millionen zu 0,30 AUD. Damit fließen De Grey 4,75 Mio. AUD an frischem Kapital zu, das für weitere oder beschleunigte Bohrungen verwendet werden könnte.
Insbesondere die Ausübung der Bezugsscheine zu 0,30 AUD zum aktuellen Zeitpunkt (die De Grey-Aktie notiert bei 0,205 AUD) betrachten wir als großen Vertrauensbeweis. Zusätzlich erwirbt DGO weitere 40,9 Millionen DEG-Aktien von drei verschiedenen Gesellschaften, die bereits Aktionäre von DGO sind – im Tausch gegen weitere DGO-Aktien.
Man könnte spekulieren, dass DGO die Möglichkeit haben will, eventuelle, feindliche Übernahmeangebote abzuwehren, sollten die Coronovirus-Verwerfungen dazu führen, dass ein „zu niedriges“ Angebot erfolgt…
Auf jeden Fall bleibt es spannend bei De Grey und GOLDINVEST.de wird natürlich am Ball bleiben!
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter: https://goldinvest.de/newsletter
Besuchen Sie uns auf YouTube: https://www.youtube.com/user/GOLDINVEST
Risikohinweis: Die Inhalte von www.goldinvest.de und allen weiteren genutzten Informationsplattformen der GOLDINVEST Consulting GmbH dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar. Weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung, stellen vielmehr werbliche / journalistische Texte dar. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Gemäß §34b WpHG und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Auftraggeber, Partner, Autoren und Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der De Grey Mining halten oder halten können und somit ein möglicher Interessenskonflikt besteht. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen einer dritten Partei, die im Lager der De Grey Mining steht, und der GOLDINVEST Consulting GmbH ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag und diese dritte Partei entlohnt die GOLDINVEST Consulting GmbH entgeltlich für die Berichterstattung zu De Grey Mining, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist. Diese Dritte Partei kann Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg der Aktien von De Grey Mining profitieren. Dies ist/wäre ebenfalls ein eindeutiger Interessenkonflikt.