De Grey Mining Limited (WKN: 633879; ASX: DEG, “De Grey”, “DEG” oder “das Unternehmen”) verweist auf Novo Resources Corp. of Canada (“Novo”) (TSXV: NVO) jüngste Mitteilung vom 17. September 2018 (ein Auszug aus der Pressemitteilung hinsichtlich der Akquisition von Farno-McMahon mit dem Titel “Novo wird strategisches Liegenschaftsportfolio in der Region Egina, Western Australia, erwerben” finden Sie im Anhang A der originalen englischen Pressemitteilung).
Die Pressemitteilung weist auf die bedingte vollständige Akquisition von Farno McMahon Pty Ltd (“Farno”) hin, dem Besitzer von vier wichtigen Liegenschaften einschließlich Liegenschaft E47/2502 in der Region Egina von Pilbara im australischen Bundesstaat Western Australia.
De Grey unterzeichnete eine Absichtserklärung für ein Joint Venture mit Farno auf E47/2502 (Pressemitteilung vom 21. August 2017 “Sicherung einer benachbarten Liegenschaft mit durch Bohrungen bestätigten hochgradigen Zielen u. Nuggets”), wodurch das Unternehmen eine 75 %-Beteiligung an dieser Liegenschaft durch Aufwendung von 4,0 Mio. Dollar über 4 Jahre erwerben kann.
De Grey übte ihre Option aus und nähert sich jetzt dem Ende des ersten vollen Jahres des Farm-in von E47/2502. De Grey führt zurzeit Arbeiten zur Erfassung des Kulturerbes durch, was Teil der endgültigen Planung für den Beginn des ersten signifikanten RC-Bohrprogramms auf der Liegenschaft seit 2005 ist. Der Bohrbeginn wird im Oktober erwartet.
De Grey besaß ebenfalls 4 % von Farnos Aktien und hat zugestimmt, Novos Angebot anzunehmen, was eine Kombination aus Bargeld und Novo-Anteilsscheine ist, wie in Novos Pressemitteilung beschrieben.
De Greys Gegenpartei der Absichtserklärung für ein Joint Venture bleibt Farno, wenn auch jetzt zu 100 % im Besitz der Novo anstatt einer Aktionärsgruppe.
De Grey erwartet, mit Novo eine gute laufende Arbeitsbeziehung auf dieser Liegenschaft zu haben.
Appendix A in der originalen englischen Pressemitteilung zeigt: Auszug aus der Pressemitteilung der Novo Resources Corp.
Novo wird strategisches Liegenschaftsportfolio in der Region Egina, Western Australia, erwerben
Vancouver, British Columbia, 17. September 2018. Novo Resources Corp. (“Novo” oder das “Unternehmen”) (TSX-V: NVO; OTCQX: NSRPF) meldet, das das Unternehmen zwei Grundstückstransaktionen in der Region Egina im australischen Bundesstaat Western Australia durchgeführt hat.
Aktienerwerbsabkommen mit Farno McMahon
Das Unternehmen schloss ein Aktienerwerbsabkommen, wodurch (vorbehaltlich der Erfüllung der oder dem Verzicht auf die üblichen Konditionen) das Unternehmen 100 % der ausgegebenen und ausstehenden Aktien der Farno-McMahon Pty Ltd (“Farno”), eine australische Explorationsaktiengesellschaft, erwerben wird (die “Farno-Transaktion”). Farno besitzt eine 100 %-Beteiligung an vier wichtigen Liegenschaften in der Region Egina, Western Australia, einschließlich zwei Abbaulizenzen. Eine dieser (eine Explorationslizenz) unterliegt einer Option hinsichtlich eines potenziellen Joint-Venture-Abkommens.
Das Unternehmen zahlte 150.000 AUD in bar an Farno nach Ausführung des Abkommens. Vorbehaltlich der Erfüllung der oder dem Verzicht auf die ausstehenden Konditionen (einschließlich des Abschlusses der zufriedenstellenden Due Diligence durch Novo und Erhalt der Genehmigung der TSX Ventre Exchange) wird das Unternehmen weitere 2,35 Mio. AUD in bar an die Aktionäre von Farno zahlen und Novo-Aktien im Wert von 5,5 Mio. AUD zu einem erachteten Preis von 4,107 CAD pro Aktie (und umgerechnet zum Wechselkurs am Tag vor dem Abschluss) an die Aktionäre von Farno ausgeben. Alle Stammaktien von Novo, die gemäß der Farno-Transaktion ausgegeben werden, werden gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen und den Richtlinien der TSX Venture Exchange ab dem Ausgabedatum einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten unterliegen.
Für weitere Informationen:
Simon Lill (Executive Chairman) oder Andy Beckwith (technischer Direktor u. Betriebsleiter)
De Grey Mining Ltd
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Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.