Nabis Holdings Inc. (CSE: NAB / FRA: 7IP) eine kanadische Investmentgesellschaft, die in Assets in zahlreichen Bereichen des Cannabissektors investiert, meldet einen weiteren, spannenden Deal. Wie heute bekannt wurde, will man eine Beteiligung von 49% an Cannova Medical aus Israel erwerben.
Cannova bezeichnet sich selbst als „Anbieter innovativer Lösungen für den Cannabiskonsum“ und hat eine alternative Möglichkeit entwickelt, wie Konsumenten Cannabis zu sich nehmen können. Dabei handelt es sich um einen Streifen (Strip), der unter der Zunge platziert wird und dort eine Vielzahl aktiver Cannabissubstanzen abgegeben kann.
Mit diesen – patentgeschützten – Strips können Hersteller zum einen die Dosierungsmengen genauer steuern und zudem unerwünschte Nebenwirkungen vermeiden. Auch auf Konsumentenseite sind solche Lösungen gefragt, da immer weniger Cannabiskonsumenten zum Joint greifen wollen. Eine Einnahme über einen solchen Streifen ist zudem sehr unauffällig und könnte auch an öffentlichen Orten erfolgen.
Nabis wird nach Abschluss der Transaktion die Vertriebsrechte für die Streifen von Cannoca in Nordamerika halten. Die Expertise und das Netzwerk des Management-Teams von Nabis sollen dazu beitragen, dass sich die Lösung von Cannova im nordamerikanischen Markt durchsetzt.
Nach Aussage von Shay Shnet, CEO und Director von Nabis, hat die Lösung von Cannova das Potenzial, für eine „Umwälzung“ im legalen Cannabissektor zu sorgen, zumal sich damit verschiedene Wirkstoffe kombinieren lassen würden, und passe somit sehr gut in die Strategie des Unternehmens.
Nabis lässt sich die Übernahme 1 Mio. USD in bar sowie 5.911.111 Stammaktien kosten. Zudem hat man die Möglichkeit, die Beteiligung auf 51% zu erhöhen, indem man 7.388.888 Stammaktien ausgibt, die aber auf einem Treuhandkonto liegen würden, bis Cannova bestimmte Meilensteine erreicht.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter: https://goldinvest.de/cannabisstocks/index.php/gi-newsletter
Besuchen Sie uns auf https://goldinvest.de/cannabisstocks
Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung, es handelt sich vielmehr um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Gemäß §34b WpHG i.V.m. FinAnV (Deutschland) und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Auftraggeber, Partner, Autoren oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Nabis Holdings halten können und somit ein Interessenskonflikt bestehen kann. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer dritten Partei, die im Lager des Emittenten (Nabis Holdings) steht, ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist. Diese dritte Partei kann ebenfalls Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg der Aktien von Nabis Holdings profitieren. GOLDINVEST Consulting wird von dieser dritten Partei für die Erstellung von Artikeln zu Chemesis International entgeltlich entlohnt, was einen weiteren Interessenkonflikt darstellt.