Die Aktie des argentinischen Gipsproduzenten Centurion Minerals (TSXV: CTN; FRA: XJCA) geht heute zur Börseneröffnung in Toronto um 15.30 Uhr unserer Zeit wieder in den Handel. Volle fünf Monate mussten die Aktionäre auf diesen Moment warten, nachdem es dem Unternehmen Anfang Dezember vergangenen Jahres nicht gelungen war, seinen Quartalsbericht fristgerecht vom Prüfer genehmigen zu lassen.
Nach anschließenden Meinungsdifferenzen mit der Prüfgesellschaft BDO Canada LLP, wechselte Centurion schließlich zu Manning Elliott LLP als Prüfer. Zuletzt lag der geprüfte Abschluss zwar vor, aber die Wiederaufnahme der Börsennotiz selbst war mit aufwändigen Zusatzprüfungen durch die Börse verbunden.
Centurion hadert nach wie vor mit seinem alten Prüfer. Hauptstreitpunkt scheint die Behandlung der argentinischen Tochtergesellschaft von Centurion gewesen zu sein. Centurion erhob zuletzt öffentlich schwere Vorwürfe in Richtung der alten Prüfer. Diese hätten den Audit-Prozess „falsch gemanagt“ und mit der argentinischen Tochtergesellschaft „falsch kommuniziert“.
Centurion stellt fest, dass es von Beginn des Prüfungsverfahrens im Juli 2017 bis zur Kündigung durch BDO im Februar 2018 alle Prüfungsanträge erfüllt habe. Nach Ansicht des Unternehmens überstiegen die laufenden Anfragen nach zusätzlichen Informationen zum argentinischen Tochterunternehmen jedoch das Mandat von BDO bei weitem. Dabei hatte Centurion noch am 13. November 2017 das Auditplanungsschreiben von BDO erhalten, in dem BDO ihre Prüfungshandlungen als inhaltlich vollständig bezeichnet hatte und einen Zeitraum von nur zwei Wochen für den Abschlusstermin der Prüfung in Aussicht gestellt hatte.
Am 27. November 2017, wenige Stunden nach dem Bericht des früheren Abschlussprüfers an den Prüfungsausschuss des Unternehmens und der Genehmigung eines endgültigen Entwurfs des Jahresabschlusses vom 31. Juli 2017 durch den Verwaltungsrat, hob BDO seine Entscheidung zur Fertigstellung des Jahresabschlusses auf und forderte von Centurion zusätzliche Auskünfte über sein Ana Sofia Joint Venture in Argentinien. Die BDO Entscheidung erfolgte, obwohl die Bilanzierungsgrundsätze für das Joint Ventures Unternehmen dieselben waren wie die, die BDO im geprüften Vorjahr selbst zugrunde gelegt hatte. Aufgrund der kurzfristigen Nachfrage von BDO war die Gesellschaft nicht in der Lage, ihren Jahresabschluss fristgerecht einzureichen, worauf am 5. Dezember die Handelsaussetzung erfolgte.
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