Goliath Resources schließt Privatplatzierung im Rahmen eines Festkaufvertrags mit einem Bruttoerlös von 26,3 Mio. CAD

Goliath Resources Pressemitteilung bei GOLDINVEST

DIESE PRESSEMITTEILUNG IST NUR FÜR DIE VERBREITUNG IN KANADA BESTIMMT UND DARF NICHT AN NACHRICHTENDIENSTE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN WEITERGELEITET ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VERÖFFENTLICHT WERDEN

Toronto, Ontario – 23. Oktober 2025 – Goliath Resources Limited (TSX-V: GOT) (OTCQB: GOTRF) (Frankfurt: B4IF) (das „Unternehmen” oder „Goliath”) freut sich bekannt zu geben, dass es seine zuvor angekündigte „Bought Deal”-Privatplatzierung (die „Platzierung”) mit einem Bruttoerlös von insgesamt rund 26,3 Millionen CAD abgeschlossen hat, einschließlich der vollständigen Ausübung der den Konsortialbanken (wie hierin definiert) gewährten Option. Das Angebot umfasste die Ausgabe und den Verkauf von: (i) 1.977.157 Stammaktien des Unternehmens (die „ National Flow-Through-Aktien”) zu einem Preis von 4,20 CAD pro National Flow-Through-Aktie für einen Bruttoerlös von rund 8,3 Millionen CAD; und (ii) 4.054.054 Stammaktien des Unternehmens (die „BC Flow-Through-Aktien Aktien“ und zusammen mit den National Flow-Through-Aktien die „Flow-Through-Aktien“) zu einem Preis von 4,44 CAD pro BC Flow-Through-Aktie, was einem Bruttoerlös von etwa 18 Millionen CAD entspricht. Alle Flow-Through-Aktien gelten als „Flow-Through-Aktien“ im Sinne von Unterabschnitt 66(15) des Income Tax Act (Kanada) (das „Steuergesetz“).

Die Emission wurde von Stifel Canada als alleiniger Bookrunner und Lead Underwriter zusammen mit CIBC World Markets Inc. (zusammen die „Underwriters“) durchgeführt.

Die Flow-Through-Aktien wurden an Käufer in Kanada unter Berufung auf die „Listed Issuer Financing”-Ausnahme von der Prospektpflicht gemäß Teil 5A der National Instrument 45-106 – Prospectus Ausnahmen” (NI 45-106) in der durch die Coordinated Blanket Order 45-935 – Ausnahmen von bestimmten Bedingungen der Ausnahmeregelung für die Finanzierung börsennotierter Emittenten (in der geänderten Fassung, die „Ausnahmeregelung für die Finanzierung börsennotierter Emittenten”) geänderten Fassung. Die im Rahmen der Befreiung für die Finanzierung börsennotierter Emittenten ausgegebenen Flow-Through-Aktien unterliegen keiner Haltefrist gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen. Das Angebot unterliegt der endgültigen Genehmigung durch die TSX Venture Exchange (die „Börse“).

Der Bruttoerlös aus der Ausgabe und dem Verkauf der Flow-Through-Aktien wird für Explorationsausgaben , die als „kanadische Explorationsausgaben” im Sinne von Unterabschnitt 66.1(6) des Steuergesetzes, als „Flow-Through-Bergbauausgaben” im Sinne von Unterabschnitt 127(9) des Steuergesetzes für Zwecke der Steuergutschrift für Mineralexploration und für einzelne Zeichner von BC-Flow-Through-Aktien, die in British Columbia ansässig sind, als „BC-Flow-Through-Bergbauausgaben” im Sinne von Unterabschnitt 4.721(1) des Einkommensteuergesetzes Columbia, als „BC-Flow-Through-Bergbauausgaben“ im Sinne von Unterabschnitt 4.721(1) des Einkommensteuergesetzes (British Columbia) (die „qualifizierten Ausgaben”) für das Flaggschiff-Goldprojekt Golddigger-Surebet des Unternehmens in British Columbia, Kanada. Diese Ausgaben werden bis zum 31. Dezember 2026 getätigt und den Zeichnern mit einem Stichtag spätestens am 31. Dezember 2025 abgetreten.

Das Unternehmen zahlte den Konsortialbanken eine Barprovision in Höhe von 1.578.243,55 CAD (die „Barprovision“) und gewährte den Konsortialbanken außerdem 361.873 nicht übertragbare Broker-Optionsscheine (die „Broker-Optionsscheine“). Jeder Broker-Optionsschein Warrants berechtigt der Inhaber zum Erwerb einer Stammaktie des Unternehmens (eine „Broker-Warrant-Aktie”) zu einem Preis von 3,22 CAD innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab dem Datum dieser Mitteilung. Die Broker-Warrants und die Broker-Warrant-Aktien unterliegen in Kanada einer Haltefrist, die vier Monate und einen Tag nach dem Datum dieser Mitteilung abläuft.

Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass die Barprovision aus den Barmitteln des Unternehmens und nicht aus den Bruttoerlösen gezahlt wurde, die das Unternehmen im Rahmen des Angebots erhalten hat.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf dar, noch darf ein Verkauf der Wertpapiere in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, einschließlich der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten.

Die hierin beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „1933 Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates und dürfen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten oder an US-Personen (wie in Regulation S des Gesetzes von 1933 definiert) oder für deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Gesetz von 1933 und den geltenden Wertpapiergesetzen der Bundesstaaten registriert oder es liegt eine Befreiung von diesen Registrierungsanforderungen vor.

Über Goliath Resources Limited

Goliath ist ein Explorationsunternehmen für Edelmetallprojekte im vielversprechenden Goldenen Dreieck im Nordwesten von British Columbia. Alle Projekte des Unternehmens befinden sich in geologisch hochwertigen Gebieten und geopolitisch sicheren Rechtsgebieten, die für den Bergbau in Kanada geeignet sind. Goliath ist Mitglied und aktiver Unterstützer von CASERM, einer Organisation, die eine Kooperation zwischen der Colorado School of Mines und der Virginia Tech darstellt. Zu den wichtigsten strategischen Eckpfeiler-Aktionären von Goliath gehören Crescat Capital, Global Commodity Group (Singapur), McEwen Mining Inc. (NYSE: MUX) (TSX: MUX), Waratah Capital Advisors, Rob McEwen, Eric Sprott und Larry Childress.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Goliath Resources Limited

Roger Rosmus

Gründer und CEO

Tel.: +1.416.488.2887

roger@goliathresources.com

www.goliathresourcesltd.com

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die „zukunftsgerichtete Informationen“ („forward-looking information“) im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze darstellen. Alle Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, sind zukunftsgerichtete Informationen und basieren auf Erwartungen, Schätzungen und Prognosen zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung. Jede Aussage, die Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Annahmen, zukünftige Ereignisse oder Leistungen diskutiert (oft, aber nicht immer unter Verwendung von Ausdrücken wie „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „geht davon aus“ oder „geht nicht davon aus“, „plant“, „budgetiert“, „geplant“, „prognostiziert“, „schätzt“, „glaubt“ oder „beabsichtigt“ oder Variationen solcher Wörter und Ausdrücke verwendet werden oder die besagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse „können“ oder „könnten“, „würden“, „könnten“ oder „werden“ eintreten oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Fakten und können zukunftsgerichtete Informationen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung umfassen Aussagen zum Angebot (einschließlich der steuerlichen Behandlung der Flow-Through-Aktien, des Zeitpunkts der Entstehung und des Verzichts auf alle qualifizierten Ausgaben zugunsten der Zeichner sowie der Verwendung der Erlöse aus dem Angebot) und der Fähigkeit des Unternehmens, alle behördlichen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der Börse, zu erhalten. Bei der Offenlegung der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen hat das Unternehmen bestimmte Annahmen getroffen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die in solchen zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen angemessen sind, kann es keine Gewähr dafür geben, dass sich die Erwartungen in Bezug auf zukunftsgerichtete Informationen als richtig erweisen werden. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem: die Einhaltung umfangreicher staatlicher Vorschriften; inländische und ausländische Gesetze und Vorschriften, die sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und die Betriebsergebnisse des Unternehmens auswirken; sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Unsicherheiten. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht übermäßig auf die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen verlassen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, lehnt das Unternehmen keine Absicht und übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren oder zu revidieren,  um tatsächliche Ergebnisse widerzuspiegeln, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse, Änderungen der Annahmen, Änderungen der Faktoren, die solche zukunftsgerichteten Informationen beeinflussen, oder aus anderen Gründen.

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (wie dieser Begriff in den Richtlinien der TSX Venture Exchange definiert ist) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Mitteilung.

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