Vancouver, British Columbia–(Newsfile Corp. – 4. Juni 2025) – Edgemont Gold Corp. (CSE: EDGM) (das „Unternehmen“ oder „Edgemont“) gibt bekannt, dass es im Anschluss an seine Pressemitteilungen vom 20. Februar 2025, 21. März 2025 und 15. April 2025 eine Fusionsvereinbarung (die „endgültige Vereinbarung“) vom 4. Juni 2025 mit Laiva Gold Inc. („Laiva“) und 2717194 Alberta Ltd. („SubCo“), einer neu gegründeten, hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Unternehmens. Gemäß dem endgültigen Abkommen wird das Unternehmen alle emittierten und ausstehenden Stammaktien von Laiva (die „Laiva-Aktien“) im Austausch gegen eine entsprechende Anzahl von Stammaktien des Unternehmens erwerben (die „Transaktion“). Die Transaktion stellt eine umgekehrte Übernahme des Unternehmens durch Laiva dar und ist eine „grundlegende Änderung“ des Unternehmens gemäß Richtlinie 8 der Canadian Securities Exchange („CSE“) – Grundlegende Änderungen und Geschäftsänderungen („Richtlinie 8“). Für den Abschluss der Transaktion ist die Genehmigung der CSE erforderlich. Außerdem müssen die Aktionäre von Laiva („Laiva-Aktionäre“) der Transaktion vor ihrem Abschluss („Abschluss“) zustimmen, und auch die Aktionäre des Unternehmens („Edgemont-Aktionäre“) müssen der Transaktion als Bedingung für den Abschluss als „grundlegende Änderung“ zustimmen, wie weiter unten beschrieben.
Zusammenfassung der Transaktion
Die endgültige Vereinbarung strukturiert die Transaktion als eine dreiteilige Verschmelzung (die „Verschmelzung“), wobei Laiva gemäß dem Business Corporations Act (Alberta) mit SubCo verschmolzen wird, wobei das verschmolzene Unternehmen nach dem Abschluss eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Unternehmens wird (der „entstehende Emittent“). Nach dem Closing wird der aus der Fusion hervorgehende Emittent die Geschäfte von Laiva als ein an der CSE als Bergbauemittent notiertes Unternehmen unter dem Namen Laiva Gold Corporation“ (die Namensänderung“) oder einem von den Parteien vereinbarten Namen weiterführen.
Darüber hinaus wird erwartet, dass das Unternehmen und Laiva vor dem Abschluss zwei Privatplatzierungsangebote (zusammen die „gleichzeitigen Finanzierungen“) wie folgt abschließen werden:
(1) eine Privatplatzierung von Laiva-Einheiten zu einem Preis von $0,80 pro Einheit mit einem Gesamterlös von bis zu $7.500.000 (die „Laiva-Privatplatzierung“), wobei jede Einheit aus einer Laiva-Aktie und einem halben Laiva-Aktien-Warrant besteht, wobei jeder ganze Warrant über einen Zeitraum von 18 Monaten ab dem Ausgabetag zu einem Preis von $1,20 pro Laiva-Aktie ausübbar ist; und
(2) ein Privatplatzierungsangebot von Zeichnungsscheinen des Unternehmens zu einem Preis pro Zeichnungsschein, der im Zusammenhang mit dem Markt für einen Gesamterlös von bis zu 7.500.000 $ brutto festgelegt wird (die „SR-Finanzierung“), wobei jeder Zeichnungsschein vor dem Abschluss voraussichtlich in eine Edgemont-Aktie nach der Konsolidierung umgewandelt wird.
Im Zusammenhang mit den gleichzeitigen Finanzierungen können Vermittlungsprovisionen gezahlt werden, die zu gegebener Zeit und nach Bestätigung bekannt gegeben werden. Darüber hinaus wird das Unternehmen vor dem Abschluss eine Konsolidierung seiner Stammaktien (die „Edgemont-Aktien“) im Verhältnis 3:1 (die „Konsolidierung“) durchführen, wobei jeder Inhaber von Edgemont-Aktien eine Edgemont-Aktie nach der Konsolidierung für jeweils 3 Edgemont-Aktien erhält, die er zum Zeitpunkt der Konsolidierung hält.
Bestimmte Stammaktien des entstehenden Emittenten, die im Rahmen der Transaktion emittiert werden, werden voraussichtlich den Beschränkungen des Weiterverkaufs oder der Hinterlegung gemäß den Richtlinien der CSE unterliegen, einschließlich der Wertpapiere, die an verbundene Personen (wie in den Richtlinien der CSE definiert) emittiert werden, die den Hinterlegungsanforderungen der CSE unterliegen werden.
Gemäß den von den Parteien vereinbarten Abstimmungsvereinbarungen haben die Direktoren und leitenden Angestellten von Laiva sowie bestimmte Hauptaktionäre von Laiva zugestimmt, für die Transaktion und damit verbundene Angelegenheiten zu stimmen.
Die endgültige Vereinbarung enthält eine Reihe von aufschiebenden Bedingungen für den Abschluss, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt der erforderlichen Zustimmungen der Aktionäre sowohl von Edgemont (Zustimmung zur Transaktion als „Fundamental Change“) als auch von Laiva (Zustimmung zur Verschmelzung), den Abschluss der gleichzeitigen Finanzierungen, den Abschluss der Konsolidierung, die Durchführung der Namensänderung, die Zustimmung aller Aufsichtsbehörden, die in Verbindung mit der Transaktion zuständig sind, die Zustimmung der CSE, einschließlich der Erfüllung ihrer Börsenzulassungsanforderungen, die Begleichung bestimmter ausstehender Verbindlichkeiten von Laiva, der Erhalt bestimmter Umweltgenehmigungen durch Laiva und die Erfüllung anderer Abschlussbedingungen, die für Transaktionen dieser Art üblich sind. Es kann nicht garantiert werden, dass die Transaktion wie vorgeschlagen oder überhaupt abgeschlossen wird. Nach Abschluss der Transaktion wird Laiva eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des entstehenden Emittenten. Das Vorstehende ist eine Zusammenfassung des endgültigen Abkommens und wird in seiner Gesamtheit durch das endgültige Abkommen eingeschränkt, von dem eine Kopie unter Edgemonts Profil auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar sein wird. Bei der Transaktion handelt es sich nicht um eine „Transaktion mit verbundenen Parteien“ (gemäß der Definition in Multilateral Instrument 61-101 Protection of Minority Security Holders in Special Transactions).
Die endgültige Vereinbarung enthält übliche Zusicherungen, Garantien und Verpflichtungen, einschließlich Bestimmungen über das Abwerbeverbot. Darüber hinaus sieht die endgültige Vereinbarung vor, dass Laiva im Falle einer Beendigung der Transaktion unter bestimmten Umständen eine Kündigungsgebühr von 500.000 $ zu zahlen hat. Darüber hinaus wird Laiva im Falle einer Beendigung der endgültigen Vereinbarung den Betrag des Überbrückungsdarlehens, das Edgemont Laiva vorgestreckt hat (siehe Pressemitteilung vom 20. Februar 2025), an Edgemont zurückzahlen und Edgemont bestimmte Ausgaben und Gebühren im Zusammenhang mit der Transaktion erstatten.
Direktoren und leitende Angestellte des entstehenden Emittenten
In Verbindung mit und bei Abschluss der Transaktion wird das Board of Directors des entstehenden Emittenten voraussichtlich aus fünf (5) Direktoren bestehen. Einige der bestehenden Direktoren und leitenden Angestellten der Gesellschaft werden bei oder vor dem Abschluss der Transaktion zurücktreten. Laiva und das Unternehmen werden weitere Bekanntmachungen über die voraussichtlichen Führungskräfte und Direktoren des entstehenden Emittenten machen.
Listing-Erklärung
In Verbindung mit der Transaktion und gemäß den Anforderungen der CSE beabsichtigt das Unternehmen, eine Börsenzulassungserklärung (CSE Form 2A) auf seinem Emittentenprofil auf SEDAR+ (www.sedarplus.ca) und auf seinem CSE-Emittentenprofil auf der CSE-Website (www.thecse.com) einzureichen, die relevante Details über die Transaktion, Laiva und den daraus resultierenden Emittenten enthalten wird.
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Bedingungen bezüglich der Transaktion wurden bereits in den Pressemitteilungen des Unternehmens vom 20. Februar 2025, 21. März 2025 und 15. April 2025 bekannt gegeben, die im SEDAR+-Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca verfügbar sind.
Vorbehaltlich der Erfüllung oder des Verzichts auf die aufschiebenden Bedingungen, auf die in dieser Pressemitteilung und in der endgültigen Vereinbarung Bezug genommen wird, gehen das Unternehmen und Laiva davon aus, dass die Transaktion bis spätestens 30. September 2025 abgeschlossen sein wird. Es gibt keine Garantie, dass die Transaktion zu den hier vorgeschlagenen Bedingungen oder überhaupt abgeschlossen wird. Der Handel mit den Stammaktien des Unternehmens wurde ausgesetzt und wird weiterhin ausgesetzt bleiben, bis die geltenden Anforderungen der CSE-Richtlinie 8 erfüllt sind und die CSE die Genehmigung zur Wiederaufnahme des Handels erteilt hat.
Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen in Bezug auf Laiva wurden von Laiva zur Verfügung gestellt, und das Unternehmen und seine Direktoren und leitenden Angestellten haben sich bei diesen Informationen auf Laiva verlassen.
Der Abschluss der Transaktion unterliegt einer Reihe von Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Zustimmung der CSE. Gegebenenfalls kann die Transaktion nicht abgeschlossen werden, bevor die erforderliche Zustimmung der Aktionäre eingeholt wurde. Es kann nicht garantiert werden, dass die Transaktion wie vorgeschlagen oder überhaupt abgeschlossen werden kann.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme der Angaben im CSE-Formular 2A, das in Verbindung mit der Transaktion zu erstellen ist, alle im Zusammenhang mit der Transaktion veröffentlichten oder erhaltenen Informationen möglicherweise nicht korrekt oder vollständig sind und dass man sich nicht auf sie verlassen sollte. Der Handel mit den Wertpapieren des Unternehmens sollte als höchst spekulativ angesehen werden.
Die Canadian Securities Exchange hat sich in keiner Weise zu den Vorzügen der Transaktion geäußert und hat den Inhalt dieser Pressemitteilung weder genehmigt noch abgelehnt.
Die Wertpapiere des Unternehmens, die im Zusammenhang mit der Transaktion ausgegeben werden sollen, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung (der „U.S. Securities Act„) oder den Wertpapiergesetzen der US-Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung oder eine verfügbare Befreiung von den Registrierungsanforderungen des U.S. Securities Act und der geltenden Wertpapiergesetze der US-Bundesstaaten vor. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, noch dürfen die in dieser Pressemitteilung erwähnten Wertpapiere in einem Land verkauft werden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre.
Über Laiva
Laiva ist ein kanadisches Bergbauunternehmen, das nach dem Alberta Business Corporations Act gegründet wurde und über eine Tochtergesellschaft sein Vorzeigeprojekt, die Laiva-Mine („Laiva-Goldprojekt„) in Finnland, besitzt.
Das Goldprojekt Laiva befindet sich in der Region Nordösterbotten in Finnland, entlang der Küste des Bottnischen Meerbusens. Es liegt etwa 20 Kilometer (km) südöstlich von Raahe, 80 km südwestlich von Oulu und 550 km nördlich von Helsinki. Das Goldprojekt Laiva umfasst zwei Anträge auf Explorationsgenehmigungen und eine aktive Bergbaugenehmigung mit einer Gesamtfläche von etwa 22,46 Quadratkilometern (km2) .
Abbildung 1
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Das Goldprojekt Laiva ist ein historischer Tagebaubetrieb, der aus zwei Tagebaugruben besteht. Das aus dem Goldprojekt Laiva gewonnene mineralisierte Material wurde in der Vergangenheit in den Verarbeitungsanlagen der Goldmine (die „Verarbeitungsanlage Laiva„) verarbeitet, die sich innerhalb des Goldprojekts Laiva befindet. Die Aufbereitungsanlage Laiva wurde im Jahr 2011 errichtet. Nordic Mines betrieb die Anlage ab dem Datum der Inbetriebnahme bis Ende März 2014. Die Mühlenproduktionsrate lag in diesem Zeitraum bei durchschnittlich 210 metrischen Tonnen pro Stunde (mtph) und damit unter der geplanten Rate von 250 mtph. Die Partikelgröße des gemahlenen mineralisierten Materials reichte von P80110 Mikrometer (μm) bis 130 μm gegenüber einer geplanten Partikelgröße von P80 75 μm.
Die Mineralverarbeitungsanlage befindet sich etwa 1 km nordöstlich der Tagebaue Süd und Nord auf dem Grundstück. Das Goldprojekt Laiva befindet sich derzeit in der Wartungs- und Instandhaltungsphase und ist ein ehemaliger goldproduzierender Bergbaubetrieb.
Die Aufbereitungsanlage umfasst einen einstufigen Brecherkreislauf, Schleifmühlen, eine installierte 3-Megawatt-Mühle, Flash-Flotation, Schwerkraft- und Regeneratkreisläufe, hoch- und niedriggradige Kohleauslaugungskreisläufe, Carbon-Stripping und einen Goldraum. Der verbrauchte Schlamm wird entweder in einen hochgradigen oder einen niedriggradigen Damm geleitet. Der niedriggradige Damm befindet sich etwa 7,5 km von der Anlage entfernt, wo er über einen Eindicker verarbeitet wird.
Auf dem Grundstück befindet sich ein geochemisches Labor, das zuvor von einem unabhängigen Auftragnehmer betrieben wurde. Die geochemischen Proben wurden mit einer Pulverisierungs- und Laugungsmaschine (PAL1000) mit 52 Stahltöpfen und einem Atomabsorptionsspektrometer mit einer Kapazität von 8.000 Proben pro Woche verarbeitet und analysiert. Dieses Labor wurde in der Vergangenheit für die Aufbereitung und Analyse von Proben für die Qualitätskontrolle verwendet.
Der Großteil des Stroms, der für den Betrieb des Goldprojekts Laiva verwendet wird, stammt aus einem Hochspannungsnetz in der Region. Es befindet sich östlich des Goldprojekts Laiva und liefert 110 Kilovolt (kV) Strom. Ein sekundäres 20-kV-Stromnetz ist in der Ortschaft Mattilanperä verfügbar.
Über Edgemont
Edgemont hält eine 100%-Beteiligung am Kupfer-/Gold-Porphyr-Projekt Dungate, das sich nur 6 km südlich von Houston, BC, in einer Region befindet, in der in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Bergbauprojekte durchgeführt wurden, einschließlich der Equity Silver Mine und der Huckleberry Mine von Imperial Metals. Das Projekt Dungate besteht aus fünf Mineralkonzessionen, die sich über 1.582,2 Hektar erstrecken und das ganze Jahr über über ganzjährig befahrbare Straßen erkundet werden können. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website www.edgemontgold.com.
Erklärung einer qualifizierten Person
Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen wissenschaftlichen und technischen Informationen wurden von John Williamson, P.Geol., einem Direktor von Edgemont, der eine qualifizierte Person“ gemäß National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects“ ist, geprüft und genehmigt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Stuart Rogers
Geschäftsführender Direktor
Telefon: (778) 239-3775
www.edgemontgold.com
Vorsichtsmaßnahme in Bezug auf vorausschauende Informationen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen oder Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze, zu denen unter anderem Aussagen in Bezug auf die Bedingungen und den Abschluss der Transaktion, den Erhalt der Unternehmens-, behördlichen und börsenrechtlichen Genehmigungen für die Transaktion, die Bedingungen und den Abschluss der gleichzeitigen Finanzierungen, die technischen, finanziellen und geschäftlichen Aussichten des Unternehmens und von Laiva, ihre jeweiligen Vermögenswerte und andere Angelegenheiten gehören können. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sondern auf Ereignisse oder Entwicklungen, die das Unternehmen erwartet, sind zukunftsgerichtete Informationen oder Aussagen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Erwartungen, die in solchen zukunftsgerichteten Informationen oder Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, auf vernünftigen Annahmen beruhen, sind solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Informationen oder Aussagen abweichen. Solche Aussagen und Informationen beruhen auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf gegenwärtige und zukünftige Geschäftsstrategien und das Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird, die Fähigkeit, seine Ziele zu erreichen, die erwarteten Kosten und Zeitpläne zur Erreichung der Ziele des Unternehmens, dass sich die allgemeinen geschäftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen nicht wesentlich nachteilig verändern werden und dass Finanzierungen bei Bedarf und zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stehen werden. Solche zukunftsgerichteten Informationen oder Aussagen spiegeln die Ansichten des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen, einschließlich der Risiken und Ungewissheiten, die in den Dokumenten enthalten sind, die unter dem Profil des Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca veröffentlicht wurden. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensleitung als angemessen erachtet werden, unterliegen sie naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und aufsichtsrechtlichen Unsicherheiten und Risiken. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen oder Aussagen enthalten sind, zählen unter anderem die Fähigkeit des Unternehmens, das Angebot zu den hier beschriebenen Bedingungen abzuschließen, einschließlich der Erlangung der erforderlichen behördlichen und börsenrechtlichen Genehmigungen, die kontinuierliche Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungen sowie die allgemeinen wirtschaftlichen, marktbezogenen oder geschäftlichen Bedingungen, das Scheitern im Wettbewerb mit Konkurrenten, das Versäumnis, alle erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse aufrechtzuerhalten oder zu erhalten, das Versäumnis, die geltenden Gesetze, einschließlich der Umweltgesetze, einzuhalten, sowie Risiken im Zusammenhang mit unvorhergesehenen betrieblichen Schwierigkeiten. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen oder zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
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